1.2 FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER vermietet oder vermittelt (als Vermittler, siehe dazu Punkt 2. dieser AGB) registrierten natürlichen Personen, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind (nachfolgend „Verbraucher“) und natürlichen Personen sowie juristischen Personen, die Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind (nachfolgend „Unternehmer“; Verbraucher und Unternehmer werden gemeinsam nachfolgend „Kunde“ bzw „Kunden“ genannt) bei bestehender Verfügbarkeit Kraftfahrzeuge zur kurzzeitigen Nutzung innerhalb eines bestimmten Gebietes (nachfolgend „Kurzzeitmiete“).
1.3 Die Benutzung von Fahrzeugen ist nur innerhalb Europas gestattet, wobei für Auslandsfahrten außerhalb von Österreich mit Ausnahme der Länder Deutschland, Italien, Liechtenstein, Slowenien, Schweiz, Slowakei und der Tschechischen Republik vor dem entsprechenden Fahrtantritt eine schriftliche Genehmigung von FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER einzuholen ist. Der Kunde ist und bleibt für die Einhaltung der im jeweiligen Land gültigen Verkehrsvorschriften jedenfalls selbst verantwortlich. Für Auslands-reisen ist eine schriftliche Genehmigung der FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER einzuholen.
1.4 Diese AGB gelten für
2.1 Der Kunde kann im Rahmen seines Kundenvertrages (seines Kunden-Accounts) neben den Fahrzeugen der FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER auch Fahrzeuge von Kooperationspartnern von FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER in Kurzzeitmiete nutzen. In diesen Fällen erbringt FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER die Dienstleistungen nicht als Vermieter, sondern vermittelt lediglich das Fahrzeugangebot eines Dritten.
2.2 Der Vertrag über die Nutzung des Fahrzeugs kommt im Vermittlungsfall ausschließlich zwischen dem Kooperationspartner als Vermieter und dem Kunden als Mieter zustande.
2.3 Die vorliegenden AGB sind auf ein solches, von FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER vermitteltes, Mietverhältnis sinngemäß anwendbar (dh die FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER als Vermieter treffenden Rechte und Pflichten treffen im Vermittlungsfall den Kooperationspartner), ebenso die Preis- und Gebührenliste von FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER.
3.1 Fahrberechtigt sind Kunden, die einen Kundenvertrag mit FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER abgeschlossen haben und weitere von Unternehmern im Zuge der Registrierung angemeldete natürliche Personen (nachfolgend „Tarifpartner“). Die Anmeldung von Tarifpartnern steht nur Unter-nehmern offen; Verbraucher können keine Tarifpartner anmelden; Verbraucher können allerdings, genauso wie Unternehmer, Fahrberechtigte einsetzen (siehe dazu Punkt 3.4 dieser AGB). Pro Kunde kann nur ein Kundenvertrag abgeschlossen werden.
3.2 Der Kundenvertrag wird mit FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER abgeschlossen, indem sich der Kunde unter der dafür notwendigen An- bzw. Eingabe seiner Daten, und zwar seinen Vor- und Nachnamen, seine Anschrift, seine Email-Adresse und seine Mobiltelefonnummer sowie die Daten seiner allfälligen Tarifpartner online registriert und diese AGB akzeptiert.
3.2 Im Falle der Registrierung von Tarifpartnern garantiert der Kunde im Sinne des § 880a ABGB, zweiter Teilsatz, über die ausdrückliche Zustimmung seiner Tarifpartner zur Registrierung sowie zur Verwendung ihrer dafür notwendigen Daten zu verfügen.
3.3 Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und die Daten seiner allfälligen Tarifpartner immer auf dem aktuellen Stand zu halten und die Zugangsdaten zu seinem Kunden-Account streng geheim zu halten. Der Kunde ist insbesondere im Hinblick auf die Ordnungswidrigkeiten laut Punkt 12. dieser AGB verpflichtet, die Änderung seiner Anschrift FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER unverzüglich mitzuteilen. Anschriftenermittlungen kann FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER dem Kunden in Höhe ihres tatsächlichen Aufwands oder pauschaliert mit 15,00 EUR in Rechnung stellen.
3.4 Buchungen über den Kunden-Account von Tarifpartnern erfolgen ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Kunden. Abseits von Tarifpartnern darf das Fahrzeug mit Zustimmung des Kun-den ebenfalls von einer anderen natürlichen Person (nachfolgend „Fahrberechtigter“) gefahren werden. Solche Fahrberechtigten müssen sich jedenfalls auch selbst online registrieren und solche Fahrberechtigte erhalten ein eigenes Zugangsmedium (zum Zugangsmedium siehe Punkt 4. Dieser AGB); jede Verrechnung erfolgt bei Fahrberechtigten allerdings stets über das Konto desjenigen Kunden, der den Fahrberechtigten einsetzt. Das Nutzen eines Zugangsmediums durch zwei verschiedene Personen ist generell strengstens untersagt (zB darf ein Fahrberechtigter eines Kunden nicht das Zugangsmedium dieses Kunden verwenden, sondern jeder Fahrberechtigte muss sein eigenes Zugangsmedium verwenden und umgekehrt). Der Kunde hat dabei jedenfalls sicherzustellen und ist verantwortlich dafür, dass seine Tarifpartner und Fahrberechtigten die Regelungen dieser AGB einhalten, über eine aufrecht gültige Lenkerberechtigung (siehe dazu Punkt 3.4 dieser AGB) verfügen und bei Fahrten fahrtüchtig im Sinne der StVO sind; der Kunde trägt insofern die volle Verantwortung.
3.5 Der Kunde sowie die ihm zurechenbaren Tarifpartner und/oder Fahrberechtigten müssen im Besitz einer im EU Raum aufrecht gültigen Lenkberechtigung im Sinne des Führerscheingesetzes für das jeweilige Fahrzeug sein (nachfolgend „Lenkerberechtigung“); auf-recht gültige Führerscheine aus einem EU-Mitgliedstaat und/oder aus einem EWR-Mitgliedstaat oder aus der Schweiz sind derartige Lenkerberechtigungen. Aufrecht gültige Führerscheine aus anderen Ländern gelten nur dann als gültige Lenkerberechtigung, wenn sie von einem gültigen und aufrechten internationalen Führerschein oder einer beglaubigten Übersetzung des entsprechenden gültigen und aufrechten nationalen Führerscheins begleitet werden.
3.6 Der Kunde bzw. der Gewerbekunde hat das Handeln der Tarifpartner und/oder Fahrberechtigten wie eigenes Handeln zu vertreten. Der Kunde muss jederzeit nachweisen können, wer das Fahrzeug gelenkt hat (zB bei Verkehrsstrafen, Besitzstörung oder sonstigen Verstößen gegen rechtliche Vorschriften, wie insbesondere straßen-verkehrsrechtliche Vorschriften).
3.7 Die von FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER akzeptierten Zahlungsmittel sind: SEPA Lastschriftverfahren
3.8 Der Kunde trägt dafür die Verantwortung, dass seine ausgewählten Zahlungsmittel stets auf dem aktuellen Stand sind (zB IBAN und BIC) und dass sein entsprechendes Zahlungsmittel über eine ausreichende Deckung zur Bezahlung der jeweils anfallenden Gebühren laut der jeweils aktuell gültigen Gebührenliste verfügt. Der Kunde trägt außer-dem die Verantwortung dafür, dass er zur Benutzung seines/seiner ausgewählten Zahlungsmittel und zur Bezahlung der Gebühren laut der jeweils aktuell gültigen Gebührenliste ordnungsgemäß berechtigt ist.
4.1 Jeder Kunde erhält ein Zugangsmedium (Schlüssel, Kundenkarte, Führerscheinsiegel, digitale App-likation, o.ä.) für den Zugang zu den Fahrzeugen mit eingebauter Zugangstechnik; Unternehmern können über Anforderung auch zusätzliche Zugangsmedien ausgehändigt werden.
4.2 Eine Weitergabe von Zugangsmedien an nicht fahrberechtigte Personen ist strengstens untersagt. Der Kunde bleibt gegenüber FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER der alleinige Verantwortliche für jedes seiner Zugangsmedien und er hat für deren jeweilige sichere Verwahrung Sorge zu tragen. Der Verlust oder Diebstahl eines Zugangsmediums ist FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER unverzüglich anzuzeigen, widrigenfalls der Kunde für alle durch den Verlust, Diebstahl oder die Weitergabe eines jeden Zugangsmediums verursachten Schäden haftet, insbesondere wenn dadurch der Diebstahl von Fahrzeugen ermöglicht wurde.
4.3 In jedem Fall der Beendigung des Kundenvertrages sind alle Zugangsmedien unverzüglich FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER zurückzugeben. Im Falle des Verlustes und bei nicht erfolgter Rückgabe wird dem Kunden eine Aufwands- und Kostenpauschale gemäß jeweils aktuell gültiger Gebührenliste berechnet und FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER behält sich vor, vom Kunden den Ersatz des dadurch tatsächlich eingetretenen Schadens zu verlangen, sofern dieser schuldhaft gehandelt hat.
4.4 Werden dem Kunden weitere Zugangsmedien mit einem RFID-Chip zur Fahrzeugöffnung oder/und Zugangsmöglichkeit zum Fahrzeug (Tor, Tür, Schranken o.ä.) übergeben, finden die Regelungen dieser AGB sinngemäß Anwendung. Sollten Fahrzeuge ohne eingebaute Zugangstechnik bereitgestellt werden, erhält der Kunde den Fahrzeug-schlüssel bei der Fahrzeugübernahme von FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER. Der Fahrzeug-schlüssel ist FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER bei Fahrzeugrückgabe wieder auszuhändigen.
4.5 FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER ist berechtigt, das Zugangsmedium zu befristen und nur nach Vorlage der originalen Lenkerberechtigung des Kunden bzw. eines Tarifpartners für einen einvernehmlich zwischen FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER einer-seits und dem Kunden bzw. dem Tarifpartner oder Fahrberechtigten andererseits festgelegten Zeitraum, der höchstens 12 Monate betragen kann, zu verlängern und/oder bei Nichtvorlage der originalen Lenkerberechtigung trotz Aufforderung das Zugangsmedium bis zu ihrer Vorlage zu sperren.
5.1 Der Kunde verpflichtet sich, vor jeder Nutzung eines Fahrzeuges dieses unter Angabe des Nutzungszeitraumes bei FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER zu buchen. Evtl. vorliegende Buchungsbeschränkungen sind zu beachten.
5.2 Die Buchung des Kunden stellt dabei ein Angebot an FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER zum Abschluss eines Nutzungsvertrages dar. Der Nutzungsvertrag kommt erst mit der Buchungsbestätigung durch FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER zustande.
5.3 Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug. FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER ist berechtigt, ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug zur gebuchten Fahrzeugklasse bereitzustellen. Für die Internet-Buchung angezeigte Fahrzeugmodelle sind bloße Beispiele und können vom bereitgestellten Fahrzeug abweichen.
5.4 Bei Fahrzeugen ohne vereinbarten festen Rückgabeort kann es aufgrund der nicht immer präzisen technischen Funktionalität des Global Positioning Systems („GPS“) zu geringfügigen Abweichungen vom angezeigten zum tatsächlichen Standort des Fahrzeuges kommen. FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER leistet insofern keine Gewähr dafür, dass die im Wege des GPS angezeigten Standorte mit den tatsächlichen Fahr-zeug-Standorten zur Gänze übereinstimmen und übernimmt auch keine Haftung für derartige Abweichungen.
5.5 FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER kann die Entgegennahme von Buchungen von angemessenen Vorauszahlungen auf den Mietpreis durch den Kunden abhängig machen.
6.1 Die Nutzungsdauer umfasst den Buchungszeitraum. Der Buchungszeitraum beginnt/endet jeweils zur vollen Stunde und umfasst mindestens eine Stunde.
7.1 Kann ein Kunde das gebuchte Fahrzeug nicht nutzen, ist es diesem gestattet, eine Stornierung des zustande gekommenen Nutzungs-vertrages vorzunehmen.
7.2 Die Stornierung ist für den Kunden kostenfrei, wenn sie mindestens 24 Stunden vor Beginn der vorgesehenen Nutzung erfolgt. In allen anderen Fällen ist FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER berechtigt, Stornokosten in Höhe von 50 % der anfallenden Zeitkosten gemäß gültiger Preis- und Gebührenliste zu erheben. Verkürzungen von Buchungen werden wie Stornierungen des verkürzten Zeitraumes behandelt.
7.3 FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER informiert den Kunden, wenn die gebuchte Fahrzeugklasse nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Der Kunde kann dann die Buchung diesfalls kostenfrei stornieren oder im Rahmen der Verfügbarkeit auf eine andere Fahrzugklasse umbuchen.
8.1 Der Kunde hat sich vor Fahrtantritt von der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu überzeugen. Darüber hinaus ist er verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf erkennbare Mängel/Schäden oder Verunreinigungen zu überprüfen und mit der im Auto befindlichen Schadensliste abzugleichen. Diese Prüf- und Abgleichpflichten umfassen insbesondere die Prüfung des Fahrzeuges auf:
9.1 Der Kunde sowie die Tarifpartner und Fahrberechtigten verpflichten sich, bei jeder Fahrt stets eine aufrecht gültige Lenkberechtigung (siehe dazu Punkt 3.5 dieser AGB) mitzuführen.
9.2 Die Fahrberechtigung gemäß Punkt 3 dieser AGB ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer aufrecht gültigen Lenkberechtigung und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen und Auflagen gebunden.
9.3 Die Fahrberechtigung erlischt im Falle des Entzuges, der vorüber-gehenden Sicherstellung oder des Verlustes der Lenkberechtigung (z.B. Fahrverbot) mit sofortiger Wirkung automatisch. Der Kunde ist verpflichtet, FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER vom Wegfall und von jeder Einschränkung seiner bisherigen aufrecht gültigen Lenkerberechtigung unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
10.1 Der Kunde hat die Fahrzeuge sorgsam zu behandeln und gemäß den Anweisungen in den Handbüchern, den Fahrzeugunterlagen und den Herstellerangaben zu benutzen.
10.2 Das Fahrzeug ist sauber zu hinterlassen und bei jedem Abstellen ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern, was jedenfalls das Verschließen von allen Fenstern sowie das Verschließen und Ab-sperren von allen Türen umfasst. Überdies hat das Lenkradschloss eingerastet, und die Lichter und sonstigen elektronischen Geräte des Fahrzeugs haben ausgeschaltet zu sein, Rauchen in den Fahrzeugen ist generell nicht gestattet. Der Transport von Tieren ist nur in einer geschlossenen Transportbox, für Haustiere gestattet.
10.3 Bei einer über gewöhnliche Gebrauchsspuren hinausgehenden Verschmutzung oder Verunreinigung des Innenraums eines Fahrzeugs durch den Kunden werden Reinigungskosten in Höhe des dadurch entstandenen Aufwands oder pauschal gemäß der jeweils aktuell gültigen Gebührenliste berechnet. Als verschmutzt bzw verunreinigt gilt ein Fahrzeug insbesondere dann, wenn es Flecken, Abfall, Grünschnitt, Asche, Tabakrauch, Verschmutzung durch einen Tier-Transport oder ähnliche Verschmutzungen bzw Verunreinigungen aufweist.
10.4 Es ist untersagt, das Fahrzeug zur gewerblichen Personenbeförderung, zu Ausbildungsfahrten betreffend den Erwerb einer wie auch immer gearteten Lenkberechtigung, zur Beförderung von Gefahrenstoffen, zu motorsportlichen Übungen, zum Befahren eines ungeeigneten Untergrunds (zB Geländefahrten mit einem Fahrzeug, das kein Geländefahrzeug ist) oder zu sonstigen rechtswidrigen Zwecken zu benutzen und/oder nicht berechtigten Dritten zur Ver-fügung zu stellen.
10.5 Bei der Nutzung eines Elektrofahrzeuges gilt Folgendes:
11.1 Die Haftung von FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER, mit Ausnahme der Haftung für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER, ihrer gesetzlichen Vertreter sowie ihrer Erfüllungsgehilfen beschränkt, soweit nicht ohnedies eine Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug geschlossenen Haftpflichtversicherung (siehe dazu Punkt 13 dieser AGB) besteht. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
11.2 Eine Haftung für im Fahrzeug vergessene oder zurückgelassene Gegenstände wird nicht übernommen. Fundsachen sind FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER zu melden und auszuhändigen.
11.3 Soweit die Erbringung einer vertraglichen Leistungspflicht aufgrund eines Ereignisses, auf deren Eintritt FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER – auch nicht durch angemessene Vorsichtsmaßnahmen – keinen Einfluss nehmen kann (etwa höhere Gewalt oder Streik), ist eine Haftung der FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER ausgeschlossen.
12.1 Der Kunde haftet FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER gegenüber für alle Schäden, die der Kunde schuldhaft verursacht hat. Im Haftungsfall des Kunden, der von keiner Versicherung gedeckt ist (siehe dazu Punkt 13. dieser AGB), stellt der Kunde FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER von allen Ansprüchen Dritter frei und hält die FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER insofern schad- und klaglos. Die Haftung des Kunden erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten, wie z.B. Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Ansprüche Dritter und Nutzungsausfall. Hat der Kunde seine Haftung aus Unfällen für Schäden der FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER durch die Vereinbarung von gesonderten Versicherungsleistungen ausgeschlossen und/oder beschränkt, bleibt seine Haftung in allen Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie in denjenigen Fällen bestehen, die zum Entzug des Versicherungsschutzes wegen eines Fehlverhaltens des Kunden führen.
12.2 Der Kunde hat für alle Verstöße gegen die Verkehrsregeln, die er mit einem Fahrzeug begangen hat, alleine einzustehen und stellt FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER insofern von Ansprüchen Dritter, wie insbesondere von damit zusammenhängenden (Verwaltungs-) Strafen frei und hält FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER insofern Schad- und klaglos. FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER ist nicht dazu verpflichtet, gegen irgendwelche damit zusammenhängenden Konsequenzen, wie insbesondere gegen entsprechende (Verwaltungs-) Strafen, irgendwelche Rechtsmittel zu erheben. Gleiches gilt im Falle von Besitzstörungen, die der Kunden mit dem Fahrzeug begangen hat. Verstöße gegen die Verkehrsregeln und Besitzstörungen werden gemeinsam nachfolgend „Ordnungswidrigkeiten“ genannt.
12.3 Dem Kunden wird das Handeln seiner Tarifpartner bzw Fahrberechtigten insbesondere im Zusammenhang mit den Ordnungswidrigkeiten wie eigenes Handeln zugerechnet, für deren Verhalten der Kunde gleichfalls haftet, wie für seine eigenen Handlungen.
12.4 Die Kosten von FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten trägt der Kunde, wobei dafür eine Pauschalgebühr gemäß jeweils aktuell gültiger Gebührenliste eingehoben wird.
12.5 FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER ist durch alle vom Kunden verursachten Ordnungswidrigkeiten vollkommen Schad- und klaglos zu halten.
13.1 Für alle Fahrzeuge besteht eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung.
13.2 Die jeweiligen Selbstbehalte ergeben sich aus der jeweils aktuell gültigen Gebührenliste.
13.3 Die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ist nur nach vorheriger Zustimmung von FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER zulässig.
14.1 Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Schäden ist der Kunde dazu verpflichtet, immer dann die Polizei zu rufen, wenn an dem Ereignis ein Dritter als Geschädigter oder möglicher (Mit-) Verursacher beteiligt ist oder fremdes Eigentum, mit Ausnahme des vom Kunden gemieteten Fahrzeugs, zu Schaden gekommen ist.
14.2 Der Kunde muss auf jeden Fall eine Beweissicherung – etwa durch Aufnahme von Fotos – durchführen und ist zur Schadensminderung verpflichtet.
14.3 Bei Schadensereignissen mit Drittbeteiligung darf der Kunde keinerlei Schuldanerkenntnis abgeben; dies umfasst sowohl eine Wissenserklärung, als auch eine Willenserklärung.
14.4 Nach jedem Schadensereignis ist der Kunde verpflichtet, FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER zunächst unverzüglich telefonisch über das Schadensereignis zu informieren und hat FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER nachfolgend über alle Einzelheiten in allen Punkten vollständig und sorgfältig – inklusive Übermittlung eines vollständig ausgefüllten und persönlich unterfertigten europäischen Unfallberichts bzw. einer Diebstahlanzeige – schriftlich zu unterrichten. Ereignet sich der Schaden im österreichischen Inland, ohne dass der Lenker des gemieteten Fahrzeuges hierbei verletzt wurde, hat diese schriftliche Unterrichtung spätestens 2 Tage nach dem Schadensereignis, ansonsten innerhalb von 14 Tagen nach dem Schadensereignis zu erfolgen. FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER kann dem Kunden für den mit der Schadensabwicklung verbundenen Aufwand bei einem vom Kunden teilweise oder gänzlich verschuldeten Schadensereignis eine Aufwandspauschale gemäß jeweils aktuell gültiger Gebührenliste berechnen.
15.1 Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug mit Ablauf der gebuchten und vereinbarten Nutzungsdauer ordnungsgemäß zurückzugeben. Der Kunde hat das Fahrzeug dabei jedenfalls so abzustellen, dass es für jedermann durchgehend zugänglich ist.
15.2 Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug unbeschädigt und mit allen übergebenen Papieren in einem sauberen Zustand sowie ordnungsgemäß geschlossen (Türen und Fenster verriegelt, Lenkradschloss eingerastet, Lichter und sonstige elektronische Geräte ausgeschaltet, gegen Diebstahl gesichert zusätzlich betätigte Handbremse) retourniert wird und der Fahrzeugschlüssel zuvor am dafür vorgesehenen Ort deponiert wurde.
15.3 Sofern nicht gesondert gestattet, muss das Fahrzeug am Anmietort zurückgegeben werden.
15.4 Elektrofahrzeuge sind an der entsprechenden Ladesäule mit dem dafür vorgesehenen Ladekabel anzuschließen und mit der im Fahrzeug befindlichen Ladekarte zur Aufladung zu bringen. FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER behält sich vor, Kosten in Höhe des Aufwandes oder pauschal laut Gebührenliste zu verrechnen, wenn der Ladestecker nicht an die dafür korrekt gekennzeichnete Ladestation angebracht und/oder die Ladung des Fahrzeugs mit Ladekarte nicht gestartet wurde.
15.5 Die Geltendmachung eines weiteren Schadens im Falle einer Verletzung der Rückgabepflicht des Kunden bleibt FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER vorbehalten. Sofern die Fahrzeuge mit GPS-Ortung ausgestattet sind, erfolgt bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Fahrzeuge eine Ortung der Position des jeweiligen Fahrzeugs.
16.1 Kann der Kunde den in der Buchung bekannt gegebenen und vereinbarten Rückgabezeitpunkt nicht einhalten, muss er die Buchungsdauer vor Ablauf des zunächst vereinbarten Rückgabezeit-punktes verlängern.
16.2 Ist eine Verlängerung wegen einer nachfolgenden Buchung durch einen anderen Kunden nicht möglich und kann die ursprüngliche Rückgabezeit durch den Kunden nicht eingehalten werden, ist FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER berechtigt, die über die Buchungszeit hinausgehende Zeit gemäß der jeweils aktuell gültigen Gebührenliste in Rechnung zu stellen. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs kann FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER darüber hinaus anstelle des ihr tatsächlich entstandenen Schadens eine von der Verspätungsdauer abhängige Schadenspauschale gemäß der jeweils aktuell gültigen Gebührenliste einheben.
17.1 Verursacht der Kunde einen Technikereinsatz durch nicht sachgemäße Bedienung des Fahrzeugs bzw der Zugangstechnik oder durch Nichteinhalten dieser AGB bzw des Kundenvertrages (insbesondere bei unzureichender Betankung, Eingeschaltet-Lassen eines Strom-verbrauchers (zB Radio, Licht), mehrmalige Eingabe einer falschen PIN, falls dies einen Technikereinsatz notwendig macht), so werden dem Kunden die dadurch entstehenden Kosten gemäß der jeweils aktuell gültigen Gebührenliste oder entsprechend dem tatsächlichen entstandenen Aufwand in Rechnung gestellt.
18.1 Dem Kunden werden Verwaltungs- bzw. Aufnahmeentgelte, Mitgliedsgebühr, Entgelte zur Nutzung der Fahrzeuge durch eigene Fahrten und Fahrten der Tarifpartner bzw. Fahrberechtigten, eine allenfalls vereinbarte Verbrauchspauschale sowie Servicegebühren gemäß der jeweils aktuell gültigen Gebührenliste in Rechnung gestellt.
18.2 Für die Abrechnung der Fahrten gilt die sich aus der Buchung er-gebende Nutzungsdauer gemäß Punkt 6. dieser AGB entsprechend der zu diesem Zeitpunkt gültigen Stunden- bzw. Tagespreise als verbindlich.
18.3 Die dem Kunden übermittelte Rechnung von FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER ist innerhalb 1 Woche ab Rechnungserhalt fällig und zahlbar. Nach Verzugseintritt haftet der Kunde für Bearbeitungskosten und Verzugszinsen laut Preis- und Gebührenliste. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens infolge Verzugs bleibt hiervon unberührt. Jeder Rechnungs-Versand ist kostenfrei, und der Kunde stimmt der Übersendung von Rechnungen per Email zu.
18.4 Die Gültigkeit von gewährten Fahrtguthaben beträgt jeweils 12 Monate, sofern keine kürzere Laufzeit bei Einrichtung des Guthabens individuell vereinbart wurde.
18.5 FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER wird das berechnete Entgelt im Einzugsermächtigungsverfahren (SEPA-Lastschriftverfahren) einziehen, wenn der Kunde eine entsprechende Ermächtigung erteilt hat. Im Falle der SEPA-Last-schrift hat der Kunde ein entsprechendes Lastschriftmandat unter Angabe der IBAN und BIC auszustellen. SEPA-Lastschriften werden entsprechend 5 Tage vor Einzug angekündigt (Pre-Notification). Sofern eine Lastschrift mangels Deckung oder aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingelöst wird, kann FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER dem Kunden die Lastschrift in Höhe des tatsächlichen Aufwands oder gemäß der jeweils aktuell gültigen Gebührenliste pauschal in Rechnung stellen.
18.6 FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER kann seine Ansprüche jederzeit an Dritte abtreten (Inkasso-dienst). Eine vom Kunden geleistete Kaution ist durch FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER nicht zu verzinsen.
19.1 Dem Verbraucher steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus dem Vertragsverhältnis zu. Gegen Forderungen der FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER kann der Verbraucher nur mit unbestrittenen (anerkannten) oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen oder solchen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung der FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER stehen, aufrechnen.
19.2 Ein Zurückbehaltungsrecht von Unternehmern sowie die Möglichkeit zur Aufrechnung durch Unternehmer ist ausgeschlossen.
20.1 FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER wird den Kunden über solche Änderungen per (i) Email an die vom Kunden im Zuge des Abschlusses des Kundenvertrages angegebenen oder an die vom Kunden in seinem Kunden-Account nachträglich geänderte Email-Adresse sowie (ii) durch deren Veröffentlichung auf der Website www.ferni.at/de informieren.
20.2 Sollte der Kunde solchen Änderungen nicht binnen vier Wochen nach Bekanntgabe der entsprechenden Information schriftlich wiedersprechen (zB per Email an [email protected] ), so akzeptiert der Kunde die Änderungen. FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER werden den Kunden auf diese Rechtsfolge im Zuge einer solchen Information zusätzlich gesondert hinweisen. Der oben beschriebene Widerspruch des Kunden gegen die oben angesprochenen Änderungen ist wirksam, wenn er inner-halb der oben genannten Frist abgesendet wird.
21.1 Der Kundenvertrag wird grundsätzlich auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden. Wurde aber im Zuge des Abschlusses des Kundenvertrages davon abweichend eine Mindestvertragslaufzeit individuell vereinbart, so ist die ordentliche Kündigung für beide Parteien erstmals mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende dieser Mindestvertragslaufzeit möglich. Davon unberührt bleibt das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung des Kundenvertrages aus wichtigem Grund.
21.2 Bei Tarifen mit Mindestvertragslaufzeit steht dem Kunden das Recht zur außerordentlichen Kündigung auch bei jeder Änderung der Preis- und Gebührenliste zu.
21.3 Anstelle einer außerordentlichen Kündigung ist FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER dazu berechtigt, den Kunden aus einem, zur außerordentlichen Kündigung berechtigenden, wichtigen Grund für einen bestimmten Zeitraum für Anmietungen zu sperren. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor,
22.1 FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden bzw. Gewerbekunden ausschließlich im Einklang mit den Bestimmungen des Datenschutzgesetztes 2000 (DSG 2000) bzw der am 25.5.2018 wirksam werdenden Datenschutzgrundverordung sowie des am 25.5.2018 in Kraft tretenden Datenschutz-Anpassungsgesetzes zum Zwecke der Vertragsabwicklung, der Übermittlung eigener Werbung sowie zum Zwecke der Bonitätsprüfung.
22.2 Auf Grundlage dessen erklärt der Kunde Folgendes: „Hiermit erkläre ich meine ausdrückliche Zustimmung dazu, dass FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER im Einklang mit den Bestimmungen des DSG 2000 bzw der am 25.5.2018 wirksam werdenden Datenschutzgrundverordung sowie des am 25.5.2018 in Kraft tretenden Datenschutz-Anpassungsgesetzes die von mir im Zuge des Abschlusses meines Kundenvertrages bekannt gegebenen personenbezogene Daten zum Zwecke der Vertragsabwicklung im elektronischen Buchungssystem für 24 Stunden sichtbar macht, zur Übermittlung eigener Werbung erhebt, verarbeitet und nutzt sowie zum Zwecke der Bonitätsprüfung und Prüfung der Kreditwürdigkeit an die in Punkt 23 dieser AGB genannten Auskunfteien übermittelt. Des Weiteren erteile ich meine ausdrückliche Zustimmung dazu, dass bei Fahrzeugen, die mit GPS-Ortung ausgerüstet sind, zum Zwecke der Erstellung eines automatischen, elektronischen Fahrtenbuches, eine GPS-Positionsbestimmung erfolgt. Diese Zustimmung gilt auch bei Verstößen gegen die Rückgabepflichten (Punkt dieser 15. AGB) oder in sonstigen Fällen vertragswidrigen Verhaltens, so dass FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER auch diesfalls berechtigt ist, GPS-Positionsbestimmungen vorzunehmen. Diese Zustimmung kann ich jederzeit widerrufen, wobei ich meine diesbezügliche Erklärung an [email protected] richten kann. FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER wird weiters von mir ermächtigt, bei Verkehrsstrafen oder sonstigen Verwaltungsübertretungen bzw. sonstigen Verstößen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften meine personenbezogenen Daten im notwendigen Umfang (Name, Anschrift) an die jeweilige Behörde zu übermitteln. Gleiches gilt für Lenkererhebung wegen Besitzstörungshandlungen. Wurde das Fahrzeug nicht von mir, dem Kunden gefahren, bin ich verpflichtet, den Namen und die Anschrift des tatsächlichen Fahrers unverzüglich an FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER mitzuteilen.“
22.3 Die Datenschutz-Rechte des Kunden sind folgende:
23.1 FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER ist entsprechend der Zustimmungserklärung des Kunden in Punkt 22 dieser AGB berechtigt, den nachstehenden Auskunfteien die FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER im Zuge des Abschlusses eines Kundenvertrags bekannt gegebenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Bonitäts-prüfung und Prüfung der Kreditwürdigkeit zu übermitteln und von diesen Bonitätsauskünfte über den Kunden zu erhalten.
23.2 FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER behält sich vor, eine Kaution vor Leistungserbringung zu erheben oder den Abschluss eines Kundenvertrags abzulehnen.24. Grob Vertragswidriges Verhalten24.1 Bei folgenden, vom Kunden zu vertretenden, grob vertragswidrigen Verhaltenstatbeständen ist FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER berechtigt, für den ihr dadurch zusätzlich entstehenden Verwaltungsaufwand eine Vertragsstrafe in Höhe von 250,00 EUR einzuheben:
25.1 Gemäß § 18 Absatz 1 des österreichischen Fern- und Auswärts-geschäftegesetzes (kurz „FAGG“) hat ein Verbraucher KEIN Recht, von solchen Nutzungsvereinbarungen, Fahrzeugmieten und/oder Fahrzeugbuchungen gemäß § 11 FAGG zurückzutreten, die im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten von FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER abgeschlossen wurden, da sich bei den gegenständlichen Leistungen von FERNI/AUTOHAUS-SCHWEIGER um Dienstleistungen handelt, deren Erbringung auf Grundlage des ausdrücklichen Verlangens des Kunden noch vor Ablauf der in § 11 FAGG normierten vierzehntägigen Rücktrittsfrist begonnen und sodann vollständig erbracht wird.
25.2 VERBRAUCHER BESTÄTIGEN HIERMIT, DEN ENTFALL DES RÜCKTRITTSRECHTS ZUR KENNTNIS GENOMMEN ZU HABEN.
25.3 Unternehmern steht das Rücktrittsrecht laut FAGG grundsätzlich nicht offen.
26.1 Die Kundenvereinbarung, die Nutzungsverträge und die Kurzzeitmiete von Fahrzeugen unterliegen jeweils dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss seiner international-privatrechtlichen Verweisungsnormen.
26.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder dies werden, so bleiben die anderen Bestimmungen dieser AGB davon unberührt und daher wirksam. Die Vertragsparteien kommen weiters darin überein, dass allenfalls vorhandene Vertragslücken entsprechend dem Sinngehalt und mutmaßlichem Willen der Vertragsparteien zu erschließen sind.